From : Eva Prokopieva <eva.prokopieva@gmail.com>
To : Etikaradze@moh.gov.ge
Subject : Fwd: Polizeiliche Leumndungserklärung
Received On : 26.06.2019 09:07
Attachments :

Hallo Eka,

per heutigem Tage, bin ich Dir und dem Ministerium zwei Dokumente schuldig:

1) Strafregisterauszug aus Österreich
2) Notarielle Übersetzung meines Diploms

Bezüglich des Strafregisters habe ich mich erkundigt, ich müsste nach Baku reisen, um einen Strafregisterauszug von Österreich zu beantragen (siehe Mail unten). Ich schicke anbei den Strafregisterauszug von Juni 2017 und werde bei meinem nächsten Österreichaufenthalt auf jeden Fall einen aktuellen Auszug in Österreich vorort machen lassen.

Nach Rücksprache mit Frau Natia soeben, müsste ich auch mein Diplom notariell übersetzen lassen. Leider ist das Original meines Diploms bei mir Zuhause in Österreich. Auch das werde ich bei meinem nächsten Österreichaufenthalt mitnehmen.

Wenn das für Dich / Euch nicht in Ordnung gehen sollte, kann ich meine Mutter bitten, mir das Diplom per DHL zu schicken bzw. müsste ich nach Österrreich fliegen, um persönlich bei der Polizei den Strafregisterauszug zu beantragen.

Liebe Eka, Du entscheidest :)

Vielen Dank & liebe Grüße,

Eva


---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: <baku-ob@bmeia.gv.at>
Datum: Dienstag, 25. Juni 2019
Betreff: Polizeiliche Leumndungserklärung
An: eva.prokopieva@gmail.com
Cc: TIFLIS-OB@bmeia.gv.at


Sehr geehrte Frau Prokopieva,

 

die Ausstellung eines Strafregisterauszuges aus Österreich können Sie bei der Österreichischen Botschaft Baku (konsularisch zuständig für Georgien) beantragen – siehe inl. Antragsformular.

Dazu müssen Sie aber persönlich bei uns vorsprechen und folgende Unterlagen mitbringen: Reisepass, Staatsbürgerschaftsnachweis, ggf. Heiratsurkunde.

Es werden auch Angaben (Zeitraum u. Adresse) Ihres letzten Wohnsitzes in Österreich benötigt.

Anfallende Konsulargebühren in Höhe von € 60,- sind in bar in aserbaidschanischen Manat zu begleichen.

 

Sobald der Strafregisterauszug bei der Botschaft einlangt, könnte Ihnen dieser per Zustellpost (via ÖB Tiflis) zugeschickt werden oder aber Sie holen ihn persönlich hier in Baku ab.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Österreichische Botschaft Baku

 

Karin Schwärzler

Bgdt. Attachée

 

+994 12 465 99 33

The Landmark III, 90A Nizami Str., 7. Stock, AZ1010 Baku, Aserbaidschan

karin.schwaerzler@bmeia.gv.at

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der E-Mail in Verbindung zu setzen.

 

 

 

Von: Eva Prokopieva [mailto:eva.prokopieva@gmail.com]
Gesendet: Dienstag, 25. Juni 2019 12:22
An: BENKOE Arad
Betreff: Polizeiliche Leumndungserklärung

 

Sehr geehrter Hr. Botschafter!

 

Ich bräuchte eine polizeiliche Leumndungserklärung von Österreich. Wie lässt sich das organisieren? Ist die Botschaft in Baku dafür verantwortlich?

 

Vielen Dank & liebe Grüsse,

EP


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Mag.(FH) Eva Prokopieva-Gvinepadze

+43 664 9255430